Steuerberatung für Privatpersonen

Damit Sie Ihre wertvolle Freizeit nicht mit der Erstellung lästiger Steuererklärungen vergeuden müssen und zugleich sicher sein können, dass Sie alle Steuervorteile ausnutzen und nur so viel Steuern wie unbedingt notwendig zahlen müssen, übernehmen wir für Sie Ihre jährlichen Steuererklärungspflichten.

Unsere Steuerberatungsleistungen für Privatpersonen

Von der jährlichen Einkommensteuererklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt

Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung bisher selbst erstellt haben, nun aber bei den vielfältigen Steuerrechtsänderungen den Überblick verloren haben, dann überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Steuervorteile Sie nutzen können, z.B.:

  • Ob Sie ein Arbeitszimmer geltend machen können
  • Wie Sie Pkw-Kosten geltend machen können
  • Wie Sie Ihre Kita-Kosten oder die Ausgaben für einen Babysitter absetzen können
  • Ob es als Ehepaar besser ist, eine Steuererklärung gemeinsam oder einzeln abzugeben u.v.m.

Wir erstellen Ihre jährliche Steuererklärung auf der Grundlage der von Ihnen gelieferten Belege und Aufzeichnungen, einschließlich:

  • Der Ermittlung aller Einkunftsarten (aus ihrer Angestelltentätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus Renten usw.)
  • Der Vorausberechnung Ihrer Steuerschuld bzw. Steuererstattung
  • Der Ermittlung der Steuerpflicht von ausländischen Einkünften

Wenn Sie noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, nun aber wissen möchten, ob Sie überhaupt dazu verpflichtet sind und was ggf. für Sie dabei herausspringt, dann prüfen wir Ihre Steuererklärungspflicht und berechnen die Steuern für Sie.

Alles auch mit Auslandsbezug

Wenn Sie als Deutscher ausländische oder als Ausländer deutsche Einkünfte haben oder/und Ihren Wohnsitz von Deutschland weg oder nach Deutschland verlegen möchten oder verlegt haben, dann beraten wir Sie zu Fragen der Vermeidung der doppelten Besteuerung (in Deutschland und im Ausland) einschließlich der Prüfung Ihres Falles…

  • Nach Doppelbesteuerungsabkommen
  • Nach Auslandstätigkeitserlass
  • Auf Steuererklärungspflichten in Deutschland

Steuerliche Beratung vor, bei oder nach persönlichen Veränderungen

Wenn für Sie die Stichworte Arbeitsplatzwechsel, Wohnsitzwechsel, Heirat, Geburt, Scheidung oder Tod eines Angehörigen aktuell sind oder werden könnten, dann beraten wir Sie zu den steuerlichen Konsequenzen, z.B.:

  • Den Möglichkeiten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen
  • Der Vorausberechnung steuerlicher Vorteile bei einer Zusammenveranlagung
  • Der optimalen Bemessungsgrundlage für Ihr Elterngeld
  • Der steuerlichen Absetzbarkeit von Scheidungskosten u.v.m.

Steuerliche Beratung vor, bei oder nach privaten Investitionen

Wenn für z.B. beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben, zu vermieten oder zu verkaufen oder dies bereits getan haben, dann beraten wir Sie zu den steuerlichen Konsequenzen einschließlich…

  • Der Ermittlung Ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Der Suche nach Steuervorteilen beim Immobilienkauf
  • Der Ermittlung einer möglichen Steuer auf den Verkauf

Hilfe bei Problemen mit dem Finanzamt

Wenn Sie z.B. die Steuererklärung selbst erstellt und mit dem erhaltenen Steuerbescheid das Gefühl haben, das Finanzamt hat Sie übervorteilt, dann…

  • Prüfen wir im Rahmen der Fristen, ob man aus dem Bescheid noch mehr herausholen kann
  • Decken wir mit Ihnen die Fehler des Finanzamtes auf
  • Setzen wir uns für Sie mit dem Finanzamt dazu auseinander
  • Führen wir den von Ihnen eingelegten Einspruch weiter

Wenn das Finanzamt Ihnen mit Pfändung droht oder Sie Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die Sie nicht einordnen können, dann…

  • Leiten wir für Sie Gegenmaßnahmen ein und beraten Sie zu den weiteren Schritten

Erstellung sonstiger Bescheinigungen

Wenn z.B. Ihr neuer Vermieter auf einer Verdienstbescheinigung besteht, Sie Elterngeld beantragen möchten oder der Meinung sind, dass Sie keine Steuererklärung mehr abgeben müssen, dann…

  • Erstellen wir für Sie eine Verdienstbescheinigung
  • Ermitteln wir Ihre Bemessungsgrundlage für das Elterngeld
  • Prüfen wir für Sie die Möglichkeiten des Antrags für eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt

Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie

  • Erhalten für Sie alle Finanzamtspost
  • Leiten diese an Sie weiter
  • Können Ihnen gleich die notwendigen Schritte dazu vorschlagen

Alles geht auch online:

  • Belege liefern
  • Erklärungen und Bescheide erhalten
  • Fragen stellen und beantworten

Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung für Ihr Unternehmen

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